Um an unseren Freizeiten teilnehmen zu können, müssen alle Teilnehmer und Mitarbeiter mit folgenden Regeln einverstanden sein:
- Die Freizeit bietet die Chance, Leben zu teilen und zu einer echten Gemeinschaft zusammenzuwachsen. Deshalb setzen wir eine verbindliche Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen und Mahlzeiten voraus.
- Die Mitnahme und der Verzehr von Alkohol sowie Drogen o. Ä. ist nicht gestattet.
- Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt. Die Teilnehmer helfen gelegentlich beim Spülen und der Reinigung der Häuser mit.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Freizeit bis zu 14 Tage vor Beginn durch die Leitung abgesagt werden. Der Freizeitpreis wird dann in voller Höhe erstattet.
- Der Freizeitleitung ist vor Beginn der Freizeit mitzuteilen, wenn der/die Teilnehmer/in durch Krankheiten o.Ä. eingeschränkt ist oder Medikamente einnehmen muss.
- Bei extremen (die Bewertung liegt bei der Freizeitleitung) Überschreitungen der Regeln ist die Freizeitleitung berechtigt, den/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten unter Aufsicht eines Volljährigen nach Hause zu schicken.
Sollte ein/e Teilnehmer/in sich abmelden, gelten folgende Grundsätze:
- Bei Abmeldung vor 6 Wochen vor Freizeitbeginn wird der Teilnahmebeitrag bis auf die Anzahlung erstattet. Kann er/sie einen Ersatz bestimmen, entfällt dieser Betrag.
- Bei Abmeldung nach 6 Wochen vor Freizeitbeginn ist der gesamte Betrag fällig.