Was beim Sport selbstverständlich ist, gilt auch fürs JAM Festival: Nur mit Spielregeln funktioniert’s! Die folgenden Regeln sind nicht nur für uns als Veranstalter wichtig, sondern sollen auch dir, als Teilnehmer/in und Mitarbeiter/in, zum Schutz dienen. Danke für dein Verständnis!

  1. Zutritt nur mit JAM-Bändchen
    Auf das JAM-Camp (Zeltplatz) kommt nur, wer ein JAM-Bändchen trägt. Ausnahme: Eltern, Betreuer u.a., die beim Auf- und Abbau oder Gepäcktransport helfen.
  2. „Rote Karte“ bei Alkohol und Drogen
    Alkohol und Drogen beim JAM Festival – gleich welcher Art (auch Lachgas) und Menge – bedeuten „grobes Foul“ und haben „Platzverweis“ zur Folge, d.h. Ausschluss vom JAM Festival. Als Veranstalter behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Verdachtsfällen Taschen und Zelte zu kontrollieren. Solltest du irgendetwas, was unter diese Kategorie fällt, zum JAM Festival mitgebracht haben, kannst du es am ersten Abend (Freitag) bis 22.00 Uhr am JAM-Büro oder im Security-Zelt abgeben. Wir werden es kommentarlos entgegennehmen und entsorgen.
  3. No smoking auf dem Festival-Gelände
    Für Raucher gilt: Auf dem gesamten Festival-Gelände ist das Rauchen nicht erlaubt. Ausnahme: Die ausgeschilderte Raucherecke hinter der Heinrich-Kemner-Halle für Personen ab 18 Jahren.
  4. Feuer und Grillen nicht erlaubt
    Aus Gründen des Brandschutzes sind offenes Feuer und Grillen verboten!
  5. Zelten – jede(r) nach seiner/ihrer Art
    Klare Regel beim JAM Festival: Jungs und Mädchen schlafen jeweils getrennt in ihren Zelten und Zeltgruppen. Ausnahme: verheiratete Paare.
  6. Unser „Spielfeld“: das Festival-Gelände
    Das Festival-Gelände ist unser „Spielfeld“ für dieses Wochenende. Es ist ein offenes Gelände und besteht aus dem JAM-Camp (Zeltplatz) und dem Gelände des GRZ Krelingen. Wo jeweils das Festival-Gelände endet, ist auf unserem Geländeplan im Programmheft ersichtlich. Alles, was du fürs JAM Festival brauchst, bekommst du auf dem Festival-Gelände. Deshalb solltest du das Gelände nicht verlassen. Verlässt du es dennoch, tust du es auf eigene Gefahr.
  7. Nachtruhe
    Verhalte dich ab 23.00 Uhr bitte so, dass niemand, der bereits schlafen möchte, in seiner Nachtruhe gestört wird. Absolute Nachtruhe ist um 1.00 Uhr.
  8. Foto- und Videoaufnahmen
    Beim JAM Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print und Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des Festival-Geländes erklärt sich jeder Besucher des JAM Festivals einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Besuchers abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
  9. Haftung
    Das GRZ Krelingen e.V. übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Teilnehmers, sofern das GRZ den Schaden nicht selbst verschuldet hat. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

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